Für eine Lungenembolie spricht lediglich die Tatsache, dass die Patientin Atemnot beklagt. Radiologische Zeichen für eine Lungenembolie (Infarktzeichen, Erguss, Veränderungen des Kalibers der Pulmonalarterien oder Zwerchfellhochstand) liegen jedoch nicht vor. Ein Erguss kann allerdings in einer liegenden Aufnahme (Rückenlage) nur schwer nachgewiesen werden. |
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