Komplementärmedizin wird weiterhin vergütet.
Ärztliche Leistungen der antroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie, der Phytotherapie und der Akupunktur werden weiterhin von der obligatorischen Krankenkasse vergütet.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 entschieden. Die vom Bundesrat beschlossene Verordnungsbestimmungen stellen die komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleich.
Die neuen Verordnungsbestimmungen treten per 01.08.2017 in Kraft. Die schon bisher gültige Vergütungen werden damit unbefristet weitergeführt.
Vertrauensprinzip
Unter gewissen Voraussetzungen wie Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz, ärztliche Erfahrung und Weiterbildung werden TCM, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und Akupunktur dem Vertrauensprinzip unterstellt und von der OKP übernommen.
Das Vertrauensprinzip setzt voraus, dass die Ärztinnen und Ärzte nur Leistungen erbringen, welche die Wirksamkeits-, Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsvorgaben erfüllen.
Quelle: Medienmitteilung Bundesrat
Mediscope
16.06.2017 - fgr