Tarifrecht
Tarifsysteme, Tarifverträge, Tarifschutz, Medizinaltarif TARMED, Rückerstattungspflicht, Ausserordentliche Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung
Das Wichtigste in Kürze
Die Leistungserbringer erstellen ihre Rechnungen nach Tarifen und Preisen. Das Krankenversicherungsgesetz KVG sieht folgende Tarifgestaltungsmöglichkeiten vor: Zeittarif, Einzelleistungstarif, Pauschaltarif, Patientenpauschale, Versichertenpauschale, Prospektives Globalbudget
In allen Entschädigungsmodalitäten achten die Vertragspartner und Behörden darauf, dass eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird.
Praxistipp
Vertragsloser Zustand mit Ärzteverbänden: Als Arzt dürfen Sie in diesem Fall in den Grenzen der Mindest- und Höchstansätze dieses Rahmentarifes frei Rechnung stellen! Die Versicherer sind in demselben Rahmen für die in Rechnung gestellten Honorare leistungspfl ichtig!
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WEKA Verlag AG |
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23.10.2006 - gem |
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