Patientenrecht
Selbstbestimmungsrecht, Ausübung des medzinischen Selbstbestimmungsrechts durch fremde Willenserklärung, Überblick über die einzelnen Patientenrechte, Achtung der Menschenwürde vor der Geburt, Achtung der Menschenwürde nach dem Tod, Patientenpflichten.
Das Wesentliche in Kürze
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung mit den Patientenrechten ist die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Dieses ist als Freiheit des Einzelnen zu verstehen, über sein Schicksal selbstständig und ohne Einflussnahme Dritter zu entscheiden. Wichtigster Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts ist die Einwilligung zur Vornahme eines medizinischen Eingriffs.
Ist der Patient selber zur Einwilligung nicht in der Lage, so stellen sich verschiedene – schwierige – Fragen der Stellvertretung. In diesem Zusammenhang wichtige Fragen stellen sich aus rechtlicher Sicht etwa auch im Bereich der Sterilisation geistig behinderter Personen.
Neben dem Behandlungsanspruch aus Vertrag oder Gesetz, der in bestimmten Bereichen wie in der Fortpfl anzungsmedizin unterschiedliche Ausprägungen annehmen kann, hat der Patient ein Recht auf Aufklärung und Einsicht in Krankenakten oder ein Recht auf Hilfe im Notfall.
Einen besonderen Bereich von Patientenrechten im weiteren Sinn stellt das Recht auf Achtung der Menschenwürde vor der Geburt und nach dem Tode dar. In diesem Zusammenhang stellen sich dem Arzt neben rechtlichen auch anspruchsvolle ethische Fragen.
Der Patient hat aber nicht bloss Rechte. Er hat im Gegenzug auch Pflichten zu tragen, allem voran selbstverständlich eine Honorarzahlungspflicht, dann aber auch Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten.
Praxistipps
Rechenschaftspflicht: Lassen Sie als Arzt sich die Herausgabe der Krankengeschichte stets schriftlich quittieren!
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WEKA Verlag AG |
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23.10.2006 - gem |
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