Gesundheitsrecht
Gesundheitsbegriff, rechtliche Bedeutung der Gesundheit, Gesundheit als staatliches Interesse, individuelle Gesundheit als Rechtsgut.
Das Wichtigste in Kürze
Das Gesundheitsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die sich mit der Gesundheit befassen. Je nach dem Zweck der Normen lassen sich unterscheiden:
Gesundheitsorganisationsrecht: regelt die Organisation des Gesundheitswesens und der Gesundheitsbetriebe.
Gesundheitsmassnahmerecht: regelt die gesundheitsrelevanten staatlichen Massnahmen. Diese Massnahmen können dabei der unmittelbaren Gefahrenabwehr, sei es durch präventive oder repressive Massnahmen, dienen (Gesundheitspolizeirecht) oder die Herstellung und den Handel mit medizinischen Produkten regeln (Gesundheitsprodukterecht).
Gesundheitsdienstleistungsrecht: regelt Voraussetzungen, Inhalt und Finanzierung der gesundheitsrelevanten Dienstleistungen, die der Staat oder private Akteure erbringen (Gesundheitsversorgungsrecht).
Praxistipp
Gesetzesrecht Das Gesundheitsorganisationsrecht regelt die Organisation des Gesundheitswesens, während das Gesundheitsmassnahmerecht die gesundheitsrelevanten staatlichen Massnahmen beschreibt. Diese Massnahmen können dabei der unmittelbaren Gefahrenabwehr, sei es durch präventive oder repressive Massnahmen, dienen (Gesundheitspolizeirecht) oder die Herstellung und den Handel mit medizinischen Produkten regeln (Gesundheitsprodukterecht). Das Gesundheitsdienstleistungsrecht schliesslich regelt Voraussetzungen, Inhalt und Finanzierung der gesundheitsrelevanten Dienstleistungen, die der Staat oder private Akteure erbringen.
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WEKA Verlag AG |
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23.10.2006 - gem |
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